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vGOV
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Hilfe

Support

Wenn Du persönliche Hilfe oder Support benötigst, stehen Dir folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Email: Wird nur angemeldeten Benutzern gezeigt!
  • Supportforum: »vGOV-Serviceforum»

Grundlagen

Eine wichtige Grundlage bei vGOV ist: Es wird zwischen Sim-Off-Administration und Sim-On-Verwaltung unterschieden.

Das bedeutet für die Benutzer in der Praxis: Jeder benötigt nur einen vGOV-Account. Das ist dann Dein RL-Account. Unter diesem Account kannst Du beliebig viele VL-Personen, -Firmen, -Vereine und -Parteien anlegen (Oberbegriff für alldies: »Objekte«).

Die Objekte, die Du unter Deinem Account angelegt hast, »gehören« dann Dir und (nur) Du hast den Zugriff auf die Sim-Off-Administration dieser Objekte. Dazu gehören die Einstellungen für den Namen, die Email-Adresse, die Homepage des Objekts etc.; außerdem hast Du die Möglichkeit, das Objekt an einen anderen vGOV-Benutzer abzugeben. Zur Sim-Off-Administration gehört auch das Einstellen und Entlassen der Sim-On-Verwalter für das Objekt und die Einstellungen für deren Rechte.

Sim-On-Verwalter sind VL-Personen. Zu ihren Aufgaben gehören die Verwaltung der Mitglieder (Bürger, Gesellschafter) des Objekts und den Mitgliedschaften des Objekts selbst. Ein Objekt kann beliebig viele Verwalter mit gleichen oder unterschiedlichen Rechten haben (auch ganz ohne Rechte, so kann man z.B. bei Staaten einen Minister ohne technische Aufgaben eintragen).

Zugriff auf die VL-Verwaltungsfunktionen hat dann also automatisch derjenige vGOV-Account (also diejenige RL-Person), die Inhaber der jeweiligen VL-Person ist. Das mag auf den ersten Blick etwas kompliziert klingen, ist es aber nicht (zumal es eine Vereinfachung für Deine eigenen Firmen und Vereine gibt, bei denen außer einer Deiner VL-Personen niemand was zu melden hat). Wenn man das Prinzip einmal verinnerlicht hat, dann bietet vGOV dadurch ganz einfach ein Höchstmaß an Flexibilität für die Verwaltung von Objekten.

F.A.Q. - Fragen & Antworten

Wie registriere ich mich bei vGOV?
Nehmen wir an, Du bist schon Micronation-Bürger. Dann klickst Du links auf »registrieren« und füllst das Formular aus. Nach dem Absenden erhältst Du eine automatische Email von vGOV mit einem Link, der Deine Email-Adresse verifiziert. Den klickst Du an. Danach wird Dein Account (normalerweise binnen 48h) vom vGOV-Service freigeschaltet.
Nachdem Dein Account freigeschaltet ist, solltest Du zunächst Deine Person(en) anlegen. Das geht unter »Meine Seite«. Dort findest Du unter »Sim-Off-Administration« den Menüpunkt »Meine Personen«, den Du aufklappen kannst. Dort auf »Person anlegen« klicken und das Formular ausfüllen, gegebenenenfalls für mehrere Personen, wenn Du mehrere IDs hast.
Danach findest Du jede dieser Personen unter »Sim-On-Management«. Dort kannst Du Staatsbürgerschaften beantragen (auch mehrere verschiedene für eine ID).
Schließlich kannst Du wieder unten bei »Sim-Off-Administration« ggf. Deine Firmen, Vereine und Parteien registrieren.

Wie registriere ich einen Staat bei vGOV?
Vorbemerkung: vGOV ist ein Datenbank-Verwaltungssystem und nicht in erster Linie ein Link-Portal für Micronations. Es werden deswegen nur Micronations aufgenommen, die das Verwaltungs-, Konten- und/oder WiSim-System von vGOV wirklich nutzen wollen. Bitte keine Micronations anmelden, nur um »einem Link abzusetzen«. Bitte meldet außerdem nur bereits gegründete Micronations an, und erst dann, wenn die Micronation schon ein paar Wochen aktiv läuft.
Staaten werden bei vGOV nur vom Support registriert. Dafür sende bitte eine Email an den Support mit folgenden Angaben:
- Voller Name des Staates (z.B. Bundesrepublik Beispielland)
- Kurzbezeichnung (z.B. Beispielland)
- Anzahl und Bezeichnung von Gebietsebenen (z.B. 3 Ebenen: Bundesländer, Landkreise, Städte)
- Auf welcher Gebietsebene müssen sich Personen, Firmen, Vereine und Parteien registrieren, also für welche Ebene müssen sie sich entscheiden? (z.B. Personen für eine Stadt, Firmen und Vereine für ein Land, für Parteien genügt die Bundesebene)
- Welche Ebene ist jeweils für die Verwaltung von Personen, Firmen, Vereinen und Parteien zuständig. Diese Ebene muss gleich oder höher der entsprechenden Registrierungsebene sein! (z.B. Personen, Firmen und Vereine werden von den Bundesländern verwaltet, Parteien von der Staatsbene)
- Bedürfen Firmen, Vereine und Parteien jeweils der Freischaltung? (z.B. Firmen und Vereine ja, Parteien nein)
- Die Währung mit Zeichen (z.B.: Beispieldollar, B$)
- Einen Link und eine E-Mail-Adresse
- Den Usernamen bei vGOV, an den der Staat dann übergeben werden soll
Der vGOV-Service wird den Staat dann eintragen und dem genannten User übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Eintragung eines Staates.

Was unterscheidet vGOV von z.B. bovigo?
Gegenüber bovigo verfügt vGOV z.B.über eine verbesserte Regionalzuorndung (also zu Distrikten, Städten etc.), über die Möglichkeit der Verwaltung von Vereins- und Parteimitgliedern und über eine bessere Rechtezuordnung (mehrere Verwalter mit gleichen oder unterschiedlichen Rechten möglich). Daneben trennt vGOV (auf Wunsch) stärker zwischen RL- und VL-Verwaltung.

Was bedeutet RL-Verwaltung und VL-Verwaltung eines Objekts?
Zunächst: Bei vGOV ist eigentlich alles ein Objekt. Ob Person, Firma, Verein, Staat oder Stadt: Alles sind im Grunde Objekte. Jedes Objekt »gehört« zunächst zu einem Benutzeraccount. Diesem obliegt die RL-Verwaltung des Objekts. Zu der gehören die Einstellungen für Name, Email, Homepage etc. sowie die Ernennung und Entlassung von VL-Verwaltern.
VL-Verwalter sind (sim-on) Personen, die für das jeweilige Objekt zuständig sind. Die VL-Person Max Mustermann kann also als Innenminister Verwalter für Beispielland sein mit der Zuständigkeit, Bürger zu verwalten. Dafür muss der (RL-)Eigentümer des Musterland-Eintrages die (VL-)Person Max Mustermann als Verwalter mit den entsprechenden Rechten eintragen. Der (RL-)Eigentümer von Max Mustermann kann jetzt die Bürger von Beispielland im vGOV-System verwalten.
Manchmal ist das für eine kleine Firma oder einen kleinen Verein zuviel Aufwand. Deswegen kann man gleich bei der Registrierung eine seiner eigenen Personen als »Verwalter für alles« einsetzen und braucht sich darum nicht weiter zu kümmern (kann man aber jederzeit, wenn die Firma dann wächst).

Bei den Verwalter-Rechten, was ist der Unterschied zwischen dem Recht »Mitglieder« und dem Recht »Mitgliedschaften«?
Das ist relativ einfach: Das Recht »Mitglieder« erlaubt es dem Verwalter, die Mitglieder des jeweiligen Objekts (also Bürger bei Staaten, Mitglieder bei Vereinen, Gesellschafter bei Firmen) zu verwalten. Das Recht »Mitgliedschaften« wiederum erlaubt es dem Verwalter festzulegen, wo das Objekt seinerseits Mitglied sein kann.
Ein Verwalter, der z.B. bei der Firma XYindustries für Mitglieder, aber nicht für Mitgliedschaften zuständig ist, kann die Aufnahme eines neuen Gesellschafters (Mitglieds) bei XYindustries genehmigen, nicht aber die Mitgliedschaft der Firma XYindustries im Arbeitgeberverein beantragen.
Bei vGOV können also (im Gegensatz z.B. zu OpenBnet) auch Firmen, Vereine, Parteien, Staaten, Städte etc. Mitglieder in einem Verein sein. Man kann so Arbeitgebervereine, Städtebünde, int. Organisationen, Dachverbände etc. abbilden.


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